2. Gesundheits-Recht Tag 2021
Datum
31.05.2021Veranstaltungsort
Bärenmatte5034 Suhr/ Aarau
Organisator
GesundheitsRechtAnmeldeschluss
30.05.2021Online-Anmeldung
Sehr geehrte Führungskräfte, sehr geehrte HR-Verantwortliche, sehr geehrte Stabs- Mitarbeitende,
gerne möchten wir Sie recht herzlich zu unserem 2. Schweizer Gesundheits-Recht Tag am 31. Mai 2021 in Suhr einladen.
Es ist uns zudem eine ganz besondere Freude, dass wir den renommierten Talkmaster Kurt Aeschbacher gewinnen konnten, um Sie fortan durch den Kongresstag zu führen und den Dialog zwischen Ihnen und den Referierenden fruchtbar zu machen.
Im Rahmen der stetigen und herausfordernden Veränderungen, welche uns täglich in der Gesundheitslandschaft begegnen, möchten wir Sie in Ihrem Arbeitsalltag mit diesem Kongress aktiv unterstützen.
Ziel des Kongresses ist es, die an uns herangetragenen Bedürfnisse nach vertieftem rechtlichem Knowhow für den Alltag sowie Wissen zu speziellen aktuellen Rechtsfragen im Gesundheitswesen zu klären. Wir möchten so Führungskräften, HR- Verantwortlichen, Stabs-Mitarbeitern sowie alle weiteren interessierten Mitarbeitenden mit dem Schnittpunkt Recht im Gesundheitswesen aktiv Hilfestellung bieten. Die rechtlichen Fragestellungen lassen sich in den letzten Jahren natürlich nicht nur auf das Arbeitsrecht beschränken, sondern weiten sich immer mehr auch in Richtung der Bereiche Haftungsrecht und Datenschutz aus.
So soll zum einen bereits bestehendes wertvolles Wissen mit aktuellen Informationen aufgefrischt und zum anderen sollen neue Aspekte bzw. Ansatzpunkte beleuchtet werden. Zudem möchten wir Ihnen die Möglichkeit geben, Fragen mit juristischem Fokus in unserem Plenum zu stellen und diese mit unseren Fachexperten zu klären.
Wir würden uns sehr freuen, Sie zu unserer Veranstaltung willkommen heissen zu dürfen und freuen uns schon heute auf einen spannenden Tag mit Ihnen in Suhr.
Mit den besten Grüssen
Thomas Lautenschlager Fachexperte Gesundheitswesen
Dr. iur. LL.M. Gion-Andri Decurtins lic. iur., LL.M.
Rechtsanwalt Marcel Gross Rechtsanwalt
Programm Montag, 31. Mai 2021
Zeit | Thema | Moderation/Speaker |
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09:00 - 09:15 |
Begrüssung |
Thomas J. Lautenschlager Gion-Andri Decurtins Marcel Gross Kurt Aeschbacher |
Medizinprodukterecht |
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09:15 - 10:00 |
Regulierung für 3D-gedruckte patientenspezifische Medizinprodukte |
Dr. Philipp Skarupinski M.mel, Rechtsanwalt, Partner, Zelt- weg Rechtsanwälte, Zürich |
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Strafverfahren |
|
10:00 - 10:45 |
Als Ärztin oder Pfleger im Strafverfahren - wie soll ich mich verhalten? |
Alex de Capitani, Rechtsanwalt |
10:45 - 11:15 |
Kaffee-Pause (Industrieausstellung) |
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  |
Strafrecht |
|
11:15 - 12:15 |
Whistleblowing im Gesundheitswesen |
Dr. iur., LL.M. Michael Daphinoff, Rechtsanwalt, LL.M. Partner, Kellerhals Carrard Bern KlG |
12:15 - 13:00 |
Mittagspause (Industrieausstellung) |
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  |
Haftpflicht |
|
13:00 - 14:00 |
Verantwortlichkeit von Organen im Gesundheitswesen |
Marcel Gross, LL.M., Rechtsanwalt, DGS. Rechtsanwälte | Steuerexperten, Zürich |
14:00 - 14:30 |
Kaffee-Pause (Industrieausstellung) |
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Gesundheit und Religion |
|
14:30 - 15:30 |
Zwischen ärztlicher Fürsorgepflicht und weltanschaulichen Sonderwünschen des Patienten |
Prof. Dr. iur. Regina Aebi-Müller, Professorin für Privatrecht und Privatrechtsvergleichung, Universität Luzern |
  |
Podiumsdiskussion mit Kurt Aeschbacher |
|
15:30 - 16:30 |
Pandemie – Zusammenspiel, Verpflichtung, Handlungsspielraum der Protagonisten des Gesundheitswesens |
Prof. Huldrych Günthard, Stv. Klinikdirektor, Klinik für Infektionskrankheiten und Spitalhygiene, UniversitätsSpital Zürich Prof. Dr. iur. utr. Brigitte Tag, Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Medizinrecht Universität Zürich Prof. Pietro Vernazza, Chefarzt, Klinik für Infektiologie/Spitalhygiene, Kantonsspital St. Gallen |
16:30 - 17:00 |
Zusammenfassung und Verabschiedung
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Thomas J. Lautenschlager Gion-Andri Decurtins Marcel Gross |
Allgemeine Downloads
Preise in CHF
Was | Plätze | Bezeichnung | Preis |
---|---|---|---|
Teilnahmegebühr | 100 |
Normalpreis
250.00
|
Annullationsbedingungen
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- 30 - 15 Tage vor der Veranstaltung verrechnen wir 50%
- 14 Tage vor der Veranstaltung oder bei Nichterscheinen verrechnen wir 100%
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